Barrierefreiheit nach Gesetz

Muss meine Apotheken-Website barrierefrei sein?

Von Clemens Ruberg, Webentwickler für Apotheken-Websites · Zuletzt geprüft: August 2026

Kurze Antwort: Sehr wahrscheinlich ja. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst Apotheken-Websites, sobald sie mehr sind als ein digitales Türschild, etwa mit Vorbestellung, E-Rezept-Erklärung mit Weiterleitung oder Terminbuchung. Der bessere Grund ist aber Ihre Kundschaft: Wer schlechter sieht oder die Maus nicht führen kann, soll trotzdem den Notdienst finden.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also auch Websites, über die Kunden etwas bestellen, buchen oder reservieren können. Es gilt seit dem 28. Juni 2025. Barrierefrei heißt dabei nicht „Sonderversion für wenige“, sondern: Die Website ist für Menschen mit eingeschränktem Sehen, Hören oder eingeschränkter Motorik in der üblichen Weise auffindbar, zugänglich und nutzbar. Die Anforderungen orientieren sich an den international etablierten Regeln für barrierefreie Webinhalte. Den Gesetzestext können Sie selbst nachlesen: BFSG bei gesetze-im-internet.de. Ihre Kammer hat dazu vermutlich schon ein Rundschreiben verschickt. Das Thema ist in der Branche angekommen.

Gilt das BFSG für meine Apotheke?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf zwei Dinge an, und im Zweifel gilt es. Erstens die Funktionen Ihrer Website: Eine reine Visitenkarte mit Öffnungszeiten fällt formal nicht unter das Gesetz. Sobald Kunden aber vorbestellen, Termine buchen oder über die Website in App- und Versandfunktionen weitergeleitet werden, wird daraus eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Genau diese Funktionen machen eine Apotheken-Website heute aber erst nützlich. Zweitens die Größe des Betriebs: Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, beide Bedingungen zusammen. Eine durchschnittliche Apotheke liegt beim Umsatz deutlich darüber. Verlassen Sie sich hier nicht auf Daumenregeln: Die Einordnung Ihres Betriebs klären Sie am besten mit Steuerberater oder Kammer. Fürs Bauen der Website gilt unabhängig davon: Barrierefrei von Anfang an ist billiger als jede spätere Diskussion.

Was heißt barrierefrei konkret?

Hinter dem Wort steckt Handwerk, kein Hexenwerk. Eine barrierefreie Apotheken-Website bedeutet vor allem:

  • Lesbare Kontraste und skalierbare Schrift: Texte bleiben auch bei 200-Prozent-Zoom nutzbar. Ihre Stammkundschaft ist im Schnitt nicht 25.
  • Bedienbarkeit ohne Maus: Alle Funktionen, vom Menü bis zum Rückruf-Formular, funktionieren komplett per Tastatur.
  • Vorlesbarkeit: Vorleseprogramme (Screenreader) können Struktur, Bilder und Formulare sinnvoll wiedergeben, weil Überschriften, Beschriftungen und Bildbeschreibungen sauber gesetzt sind.
  • Verständlichkeit: klare Sprache, nachvollziehbare Fehlermeldungen im Formular, keine blinkenden Überraschungen.

Nichts davon macht eine Website hässlicher oder langsamer. Richtig gebaut, merkt die Mehrheit Ihrer Kunden davon nur eines: Alles funktioniert.

Was kostet Barrierefreiheit?

Das hängt davon ab, wann sie eingebaut wird. Als Nachrüstung ist Barrierefreiheit teuer, weil sie den Unterbau der Website betrifft. Viele Baukasten-Anbieter haben ihre Monatspreise mit Verweis auf das BFSG fast verdoppelt, auf knapp 100 € im Monat, dauerhaft. Von Anfang an mitgebaut kostet sie dagegen: nichts extra. Bei cruberg.de ist Barrierefreiheit nach BFSG fester Bestandteil jeder Website und im Festpreis ab 3.999 € enthalten: als Eigenschaft des Bauwerks, nicht als Zusatzmodul mit eigener Rechnung. Wie sich der Festpreis zusammensetzt, steht in der ehrlichen Kosten-Rechnung.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay für meine Website?

Nein, in aller Regel nicht. Nachträglich eingeblendete Hilfswerkzeuge (sogenannte Overlays) ändern nichts am Unterbau der Website: Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur und die Struktur für Vorleseprogramme müssen im Code selbst stimmen. Fachverbände für Barrierefreiheit raten von Overlays ab, und vor Behörden schützt ein aufgeklebtes Werkzeug nicht. Barrierefreiheit entsteht beim Bauen, nicht beim Überkleben.

Meine Website ist von 2015. Gilt das BFSG auch für sie?

Das Gesetz kennt Übergangsregelungen für Verträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden. Sobald Ihre Website aber erneuert wird oder neue Online-Funktionen wie Vorbestellung oder Terminbuchung dazukommen, gelten die Anforderungen. Praktisch heißt das: Wer ohnehin über einen neuen Auftritt nachdenkt, baut ihn gleich barrierefrei, denn nachrüsten ist teurer als richtig bauen.

Wer kontrolliert die Barrierefreiheit, und was droht bei Verstößen?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie können Anpassungen verlangen und bei fortgesetzten Verstößen Bußgelder verhängen. Für Apotheken relevanter ist oft das Signal an die eigene Kundschaft und die Kammer: Barrierefreiheit ist in der Gesundheitsbranche kein Kür-Thema, sondern wird als Teil der Versorgungsqualität gelesen.

Was kostet eine barrierefreie Apotheken-Website?

Bei cruberg.de kostet Barrierefreiheit nichts extra: Sie ist im Festpreis ab 3.999 € enthalten, weil die Website von Anfang an so gebaut wird. Teuer wird Barrierefreiheit nur als Nachrüstung oder als Dauer-Aufpreis: Viele Baukasten-Anbieter haben ihre Monatspreise wegen des BFSG fast verdoppelt, auf knapp 100 € im Monat.

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